Die Bewerbungsphase für das 1. quergespielt Studierendentheaterfestival vom 24. – 28. Mai 2017 in Dresden ist abgeschlossen.

Anmeldeschluss war der 28. Februar 2017!

Wir bedanken uns von ganzem Herzen für alle Einsendungen. Es bedeutet uns sehr viel, dass nach einer langen Planungszeit solch positive Rückmeldungen aus ganz Deutschland kommen. Wir freuen uns nun umso mehr auf das Festival. Alle Bewerbungen werden von der 5-köpfigen Jury am 01. März 2017 persönlich gesichtet. Die Teilnehmenden des Festivals werden in Kürze von uns benachrichtigt.


Für eine erfolgreiche Bewerbung, schickt die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen inklusive eures kreativen Beitrags bis zum 28. Februar 2017 an quergespielt@die-buehne.tu-dresden.de (für große Dateianhänge nutzt bitte den Anbieter WeTransfer!) oder auf dem Postwege an:

die buehne e.V. – das Theater der TU
Teplitzer Straße 26
01219 Dresden

Der Bewerbung muss beiliegen:

  1. Der ausgefüllte Anmeldebogen
  2. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen
  3. Euer kreativer Beitrag zur Leitfrage „Wie verdreht ihr die bühne?“ (dabei seid ihr in der Form ganz frei: von A wie Ansprache bis Z wie Zirkusnummer!).

Teilnahmebedingungen 

  1. Eingeladen sind alle Amateur- und Studierendentheatergruppen aus Deutschland, die eine Vorstellung erarbeiten, die nicht länger als 60 Minuten dauert.
  2. Bewerbungen müssen bis spätestens 28.2.2017 bei uns eingegangen sein. Die Bewerbung beinhaltet den ausgefüllten Anmeldebogen, den ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie eine kreative Beantwortung der Fragestellung „wie verdreht ihr die bühne?“. Form und konkrete Ausgestaltung sind dabei frei!
  3. Alle Ensembles, die zu dem Festival quergespielt eingeladen werden, sollten uns bis spätestens 15.04.17 Angaben zu den technischen Anforderungen ihrer geplanten Präsentationen machen. Nachträgliche Änderungen sind mit der Festivalorganisation abzuklären. Falls der Termin nicht eingehalten wird, können wir die technischen Anforderungen u.U. nicht sicherstellen.
  4. Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Liste mit der von uns zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Bühnenbild, Kostüm und über die Grundausstattung hinausgehende Technik müssen in eigener Verantwortung zum Spielort befördert werden. Die Festivalorganisation ist dabei jedoch gerne Ansprechpartner.
  5. Es wird die Anwesenheit der Festivalteilnehmer*innen während der gesamten Zeit des Festivals, von der Eröffnung am Mittwochabend bis zum Abschluss am Sonntag, erwartet. Abreise ist am Sonntag möglich. Ausnahmen müssen mit der Festivalorganisation abgesprochen werden.
  6. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Spielorte und Workshops werden von der Festivalorganisation übernommen. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  7. Festivalteilnehmer*innen haben zu allen Festivalveranstaltungen (Workshops, Theater- und Rahmenprogramm) freien Eintritt. Eine aktive Teilnahme der Ensembles am Rahmenprogramm ist ausdrücklich erwünscht.
  8. Die Festivalorganisation behält sich die Auswahl der Teilnehmer*innen vor. Vorrangiges Kriterium ist die künstlerische Ausgewogenheit des Programms, die Motivation der Teilnehmenden sowie die korrekte Anmeldung der Gruppen.
  9. Die Verantwortung für die Aufführungsrechte liegt bei den jeweils teilnehmenden Ensembles. Für eventuelle Urheberrechtsverletzungen haftet die Festivalorganisation nicht.